Artikel 14 - Aufgaben der Generalversammlung
Die Generalversammlung beschließt über alle auf der Tagesordnung stehenden Punkte und Themen.
Insbesondere beschließt sie über:
a) Bestellung des ersten Vizepräsidenten zum Präsidenten oder wählt im Falle seiner Verhinderung einen neuen
Präsidenten.
b) Wahl oder Wiederwahl für eine Amtszeit von 3 Jahren des ersten Vizepräsidenten, des Sekretärs, des Schatzmeisters
sowie der 2 Rechnungsprüfer (Artikel 21). Das Mandat der gewählten Personen verfällt
automatisch am Schluss der Amtszeit. Die gewählten Personen haben in der Generalversammlung kein Stimmrecht, es sei denn,
dass sie das Stimmrecht eines Mitgliedes übertragen erhalten haben.
Das Statut sieht folgende Einschränkungen vor:
- der Präsident ist nicht wieder wählbar. Er übergibt automatisch sein Amt an den ersten Vizepräsidenten.
- Eine Nation kann nicht zweimal hintereinander das Amt des Präsidenten fordern. Zunächst muss das Amt allen anderen
Nationen angeboten werden. Falls keine andere Nation bereit ist, einen Präsidenten für das Amt zu nominieren,
kann ein Kandidat derselben Nation nominiert werden. Die vorher den Präsidenten gestellt hat.
- Die gewählten Personen haben in neutraler Weise ihr Amt wahrzunehmen.
- Die Rechnungsprüfer dürfen nicht aus der Nation des Schatzmeisters stammen.
- Es können nur Personen in Ämter gewählt werden, die sich schriftlich wenigstens 15 Tage vor der Generalversammlung
um das Amt beim Präsidenten beworben haben. Sie müssen in der Versammlung persönlich anwesend sein. Falls keine
schriftlichen Bewerbungen für die Ämter vorliegen, können Personen aus der Mitte der Versammlung kandidieren.
c) Wahl der Ehrenmitglieder auf Vorschlag des Comité Directeur
d) Zustimmung oder Ablehnung neuer Mitglieder (
siehe Artikel 6 und
Artikel 9)
e) Entscheidung über den Ausschluss von Mitgliedern auf Vorschlag des Comité Dircteur
f) Annahme der Ergebnisniederschrift der letzten Sitzung
g) Zustimmung zu den Jahresabschlüssen und Erteilung der Entlastung für den Schatzmeister aufgrund des Berichtes der
Rechnungsprüfer
h) Festlegung der jährlichen Mitgliedsbeiträge
i) Entgegennahme des Berichtes des Präsidenten und Aussprache hierüber.
j) Entscheidung über die Grundlagen (Aktionsprogramm) und über den jährlichen Haushalt auf Vorschlag des Comité Directeur
k) Entscheidung über wichtige Projekte und über deren Finanzierungsplan
l) Entscheidung über Reglements auf Vorschlag des Comité Directeur
m) Entscheidung über Änderungen des Statuts gemäß
Artikel 24
n) Entscheidung über die Auflösung der CEFMH gemäß
Artikel 25
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