Eine Änderung des Statuts oder Teile davon wird - falls notwendig - vom Comité Directeur der Generalversammlung
vorgeschlagen. Eine absolute Mehrheit der Stimmen ist hierfür in der ersten Sitzung erforderlich. Falls diese
Mehrheit nicht erreicht wird, ist in einer 2. Sitzung die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmen ausreichend.
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