Artikel 6 - Beitritt

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a) Beitritt eines Nationalverbandes
Ein Nationalverband beantragt seine Aufnahme in die CEFMH durch Schreiben an den Präsidenten unter Beifügung des Statuts und einer Mitgliederliste. (siehe auch Artikel 9)

b) Beitritt eines assoziierten Mitgliedes
Ein assoziiertes Mitglied aus einem Land ohne Nationalverband beantragt seine Aufnahme in die CEFMH durch Schreiben an den Präsidenten unter Beifügung seiner Satzung. Kein Land kann mehr als zwei assoziierte Mitglieder aufweisen. Sind es mehr, muss die Gründung eines Nationalverbandes mit der Unterstützung der CEFMH erfolgen.
Vorgehensweise:
Das Comité Directeur prüft den Aufnahmeantrag (eingeschlossen Anträge aus einem außereuropäischen Land) und fertigt eine Empfehlung für die Generalversammlung. Der Beitritt wird nach Annahme durch die Generalversammlung wirksam.

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