Regelwerk

Im nachfolgenden finden sie die beschlossenen Grundregeln der Arbeitsgemeinschaft.

  1. Die ARGE HISTORICA (nachfolgend jeweils ARGE genannt) ist ein Zusammenschluss interessierter deutscher Städte mit historischen Festspielen/Veranstaltungen oder von Organisatoren derartiger Veranstaltungen, die am Kontakt zum europäischen Verband CEFMH (Confédération Européenne des Fêtes et Manifestations Historiques) interessiert sind.
  2. Zum Sprecher der ARGE ist seit 2018 Herr Johannes Faget, bestimmt worden. Die Mitglieder der ARGE können per Mehrheitsbeschluss einen anderen Sprecher wählen. Der Sprecher vertritt die ARGE im europäischen Verband (C.E.F.M.H). Er informiert die Mitglieder der ARGE ständig über die Diskussions- und Beschlusslage in der C.E.F.M.H. Der Sprecher arbeitet ehrenamtlich und erhält weder eine Aufwandsentschädigung noch Reisekosten.
  3. Aufgabe der ARGE ist die Abstimmung der deutschen Mitglieder untereinander über die Themen im Rahmen der C.E.F.M.H und die dort zu fassenden Beschlüsse. Die für die deutschen Mitglieder interessanten Themen sollen in der C.E.F.M.H. diskutiert werden und europaweit bekannt gemacht werden. Auf der anderen Seite sollen die Mitglieder der ARGE an den Überlegungen der anderen nationalen Organisationen partizipieren. Insbesondere sollen die Mitglieder über die Fördermöglichkeiten seitens der EU unterrichtet werden.
  4. Das Statut der C.E.F.M.H ist Grundlage der Aktivitäten der ARGE.
  5. Mitglieder der ARGE können alle Städte und Organisationen werden, die die Kriterien des Statuts der C.E.F.M.H erfüllen.
  6. Die ARGE erhebt keine eigenen Mitgliedsbeiträge. Sie legt lediglich den von der C.E.F.M.H jährlich erhobenen Mitgliedsbeitrag auf die Anzahl der Mitglieder der ARGE um. Sollten dennoch für die Arbeit der ARGE Kosten entstehen, werden diese nach vorherigem Einverständnis durch die Mitglieder umgelegt. Die Mitgliedsbeiträge können entweder direkt an den Schatzmeister der C.E.F.M.H (Herr Faget ist Deutscher und führt das Bankkonto der C.E.F.M.H bei einer Bank in Bremen) überwiesen werden oder sie werden vom Sprecher gesammelt und en bloc an die C.E.F.M.H überwiesen. Der Sprecher hat jederzeit allen Mitgliedern der ARGE Auskunft über die finanzielle Situation zu geben. Er hat die von der C.E.F.M.H vorgegebenen Termine zu wahren.
  7. Die Einberufung von Versammlungen soll nach Möglichkeit vermieden werden, um keine Kosten oder Zeitaufwand zu verursachen. Die Diskussion der Mitglieder der ARGE untereinander erfolgt per E-Mail. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sprechers.
  8. Bei Auflösung der C.E.F.M.H entfällt auch die Geschäftsgrundlage der ARGE.

Bremen, den 1.01.2018
Bernd J. Gerversmann
Johannes Faget