Artikel 5 - Mitglieder

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Die CEFMH in ihrer Eigenschaft als Confédération, umfasst die nationalen Verbände derjenigen Nationen Europas, die vom internationalen Rechts als Nation anerkannt sind und die von Städten oder Organisationen gegründet wurden, die regelmäßig historische Feste, Festspiele oder Veranstaltungen durchführen, die allgemein der Öffentlichkeit zugänglich sind und die in einer Relation zu lokalen oder allgemeinen Geschichte stehen. In einem Land ohne Nationalverband kann die CEFMH assoziierte Mitglieder zulassen, die dieselben Ziele verfolgen. Eine supranationale Fédération kann zugelassen werden, wenn keines ihrer Mitglieder aus einem Land kommt, in dem ein nationaler Verband existiert. Die CEFMH kann keine gewerblichen Organisationen aufnehmen.

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