Artikel 20 - Der Schatzmeister

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Der Schatzmeister führt die Buchhaltung durch und ist verantwortlich für das Vermögen der CEFMH. Er stellt gemeinsam mit dem Präsidenten den jährlichen Haushalt auf. Er stellt den Rechnungsprüfern alle notwendigen Unterlagen für die Prüfung und die Abfassung ihres Berichtes zur Verfügung.

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