Artikel 13 - Wahrnehmung des Stimmrechtes in der Generalversammlung

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a) Zu Beginn der Sitzung erhält jede Person gemäß den übertragenen Stimmen die entsprechende Anzahl von Stimmkarten. Der Stimmvorgang findet durch Aufheben der Stimmkarte statt. Eine geheime Wahl ist notwendig, sofern 1 Stimme diese fordert. Die geheime Wahl ist umgehend zu organisieren.

b) In der Ergebnisniederschrift über die Sitzung sind die Stimmen pro, gegen sowie die Enthaltungen festzuhalten.

c) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.

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