Artikel 7 - Vermögen

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A) Die Einnahmequellen


Die Einnahmen der CEFMH stammen aus folgenden Quellen:
  • Jahresbeiträge der Mitglieder, deren Höhe von der Generalversammlung festgelegt wird.
  • Subventionen von institutionellen und kulturellen Organisationen
  • Spenden
  • Zinsen auf das Vermögen der CEFMH
  • Einnahmen aus Veranstaltungen und Dienstleistungen, die von der CEFMH organisiert oder erbracht wurden
  • Einnahmen aus kommerziellem Handeln (Verträge, Verkäufe, etc.), das von der CEFMH allein oder partnerschaftlich getätigt wurde
Das Vermögen der CEFMH kann aus beweglichen oder unbeweglichen Sachen bestehen.

B) Die Ausgaben


Die Einnahmen der CEFMH dienen der Deckung der Kosten des laufenden Betriebes, der Kosten der Verwaltung sowie kleinerer Aktionen.
Bedeutende Vorhaben werden nach den von Fall zu Fall festgelegten Modalitäten finanziert (siehe Artikel 14 j).
Soweit Ausgabeverpflichtungen der CEFMH durch Beschlüsse seiner Organe gedeckt sind, können diese nur aus dem Vermögen bestritten werden.

C) Persönliche Ausgaben der Mitglieder


Die Mitglieder des Comité Directeur sind ehrenamtlich und ohne finanzielles Entgelt tätig.
Das Comité Directeur kann die Erstattung der persönlichen Ausgaben seiner Mitglieder beschließen, wie z.B.: Telefonkosten, Portokosten, Fotokopien, Büromaterial und anderer Ausgaben in Zusammenhang mit der Tätigkeit im Rahmen der CEFMH.
Kosten für Reisen und für Repräsentationszwecke (Bahn, Flug Auto, Maut, Benzin, Hotel, Mahlzeiten und Auslagen laut Anlage) sind nur dann erstattungsfähig, wenn ein formeller Auftrag des Comité Directeur oder der Generalversammlung vorliegt. Diejenigen Mitglieder, die eine Kostenerstattung beantragen, legen eine Abrechnung mit Belegen vor. Die Erstattung erfolgt nach Anweisung durch den Präsidenten.

D) Aufgaben der Rechnungsprüfer


Die Rechnungsprüfer (Artikel 21) haben folgende Aufgaben:
a) Prüfung der Buchhaltung auf:
  • Vollständigkeit (alle Einnahmen und alle Ausgaben müssen klar und präzise erfasst sein)
  • Wahrheit (es müssen Rechnungen, Quittungen oder dergleichen als Belege vorliegen)
  • Darstellung dergestalt, dass die Soll und Ist-Ansätze von den Positionen her identisch sind (z.B. unter Nutzung von Kontonummern und dergleichen)
  • Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Generalversammlung, insbesondere derjenigen im Hinblick auf den provisorischen Haushalt.
b) Erstellung eines Berichtes über die durchgeführte Prüfung mit Empfehlungen für die Generalversammlung (Entlastung des Schatzmeisters, Vorschläge, etc.)

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