Artikel 10 - Gegenseitige Besuche

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Die gegenseitigen Besuche oder der Austausch von Gruppen unter den Städten und/oder den Verbänden der CEFMH geschehen auf direkte Absprache. Folgende Modalitäten können als Leitlinie gelten:

  • die Reisekosten gehen zu Lasten des eingeladenen Mitgliedes,
  • die Kosten des Aufenthaltes gehen zu Lasten des Mitgliedes, dass die Einladung ausgesprochen hat